AK-Richtlinien für die Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit im AK Schulz
Im Arbeitskreis Schulz konnten noch bis 2011 Diplomarbeiten durchgeführt werden. Ab 2011 gibt es Bachelor- und Masterarbeiten (Auf Wunsch gibt eine Äquivalenzbescheinigung zum Diplom).
Grundsätzlich wird ein Student für eine wissenschaftliche Arbeit einem Senior-Wissenschaftler in der Anfangszeit zur Seite gestellt.
Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten können grundsätzlich jederzeit (entsprechend der vorhandenen Ressourcen) durchgeführt werden. Der Student/Doktorand wird einem der folgenden Themenleiter zugeordnet:
Dr. Jonas Bresien
Dr. Jörg Harloff
Dr. Hendrik Kosslick
Dr. Ronald Wustrack
Es gelten die Regeln zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Rostock".
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekennzeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.
Jeder Betrugsversuch wird unweigerlich zum Ausschluss aus der Arbeitsgruppe (ohne Abschluss) führen!
Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten werden gemeinsam publiziert. Es gilt der Grundsatz: "Nur ein veröffentlichtes Ergebnis ist ein Ergebnis!" Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine kumulative Arbeit anzustreben, da dieses Vorgehen zu einem stetigen Publizieren zwingt und am Ende weniger Arbeit für das "Zusammenschreiben" verbleibt.
Für eine Publikation wird üblicherweise ein Experimentalteil generiert. Ein Muster findet sich hier (click).